Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 - 2028
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Derzeit werden die Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichtes und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlang ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, geistliche Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Sind Sie an der Übernahme des Schöffenamtes interessiert, können Sie sich bis zum 31.03.2023 schriftlich oder persönlich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Den Vordruck für die Bewerbung finden sie hier: Bewerbung Schöffenwahl 2023. Selbstverständlich ist er auch während der Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim, Marktplatz 2, 95707 Thiersheim erhältlich.
Für eventuelle Rückfragen und weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dazu während der Dienstzeit an die Sachbearbeiterin bei der Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim, Marktplatz 2, 95707 Thiersheim:
- Kimberley Voigt, Telefon 09233/77422-13, Zimmer Nr. 2.04
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