Allgemeine Information zu Unterstützungsunterschriften

Abgabezeitraum für Unterstützungsunterschriften

 

Die Abgabe von Unterstützungsunterschriften kann ab dem Tag nach Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlags bis zum 19. Januar 2026, 12.00 Uhr, erfolgen.  

Eintragungsräume und Öffnungszeiten

 

Die Unterschriften können in der Geschäftsstelle der VG Thiersheim, Marktplatz 2, 95707 Thiersheim, im Einwohnermeldeamt, Zimmer 1.03, zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten sowie zu den üblichen Dienstzeiten abgegeben werden. 

 

Zusätzlich erfolgt eine Öffnung des Einwohnermeldeamts am Donnerstag, den 15.01.2026 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Samstag, den 17. Januar 2026, von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr.

 

Geschlossen ist die Eintragungsstelle an folgenden Tagen:


24. Dezember 2025, 25. Dezember 2025, 26. Dezember 2025, 31. Dezember 2025, 1. Januar 2026 sowie 6. Januar 2026.

 

 

Wer darf Wahlvorschläge unterstützen?

 

Unterschreiben dürfen nur Wahlberechtigte für die jeweilige Wahl. Sie müssen spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist (19. Januar 2026) wahlberechtigt sein.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag (8. März 2026):

  • Deutsche oder Unionsbürgerinnen und -bürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind,

  • mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008),

  • seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) mit Hauptwohnsitz gemeldet sind 

    • zur Eintragung in die Unterstützungsliste für die Bürgermeisterwahl in Thiersheim mit Hauptwohnsitz im Markt Thiersheim

    • zur Eintragung in die Unterstützungsliste für die Kreistagswahl mit Hauptwohnsitz in Höchstädt i. Fichtelgebirge, im Markt Thierstein oder Markt Thiersheim

      und

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Achtung: Bewerberinnen und Bewerber sowie Ersatzleute dürfen für die jeweilige Wahl, für die sie sich bewerben, keine Unterstützungsunterschrift leisten. Auch dann nicht, wenn sie sich für einen anderen Wahlvorschlag der gleichen Wahl bewerben. 
Es darf nur ein Wahlvorschlag für die jeweilige Wahl unterstützt werden.

Wie erfolgt die Eintragung in die Unterstützungsliste? 

 

Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

 

Die Unterschrift muss eigenständig geleistet werden. 

 

Wer glaubwürdig wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten, in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch erfolgen, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben.

Weitere Informationen

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